{"id":30,"date":"2015-07-15T11:20:51","date_gmt":"2015-07-15T09:20:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stukenbrock-senne.de\/achatius\/?page_id=30"},"modified":"2024-11-24T19:53:08","modified_gmt":"2024-11-24T18:53:08","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stukenbrock-senne.de\/achatius\/?page_id=30","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.stukenbrock-senne.de\/achatius\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Satzung-Schuetzenbruderschaft-Stand-13_1_2024.pdf\">Satzung Sch\u00fctzenbruderschaft Stand 13.1.2024 mit Anhang im PDF-Format<\/a><\/p>\n<h1>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name und Sitz<\/h1>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen:<\/p>\n<p><strong>St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft Stukenbrock-Senne e. V.<\/strong><\/p>\n<p>Er ist unter diesem Namen eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts zu Bielefeld unter der VR 1693 und hat seinen Sitz in Schlo\u00df Holte-Stukenbrock, Ortsteil Stukenbrock-Senne.<\/p>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft ist kirchlich verbunden mit der kath. Pfarre St. Achatius Stukenbrock-Senne<\/p>\n<h1>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wesen und Aufgabe<\/h1>\n<p>Die St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft Stukenbrock-Senne &#8211; im Folgenden \u201eSch\u00fctzen\u00adbruderschaft\u201c oder \u201eBruderschaft\u201c genannt &#8211; ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grunds\u00e4tzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. (Vereinsregister K\u00f6ln VR 4219) bekennen &#8211; im folgenden \u201eBund\u201c genannt. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften &#8222;f\u00fcr Glaube, Sitte und Heimat&#8220; verpflichten sich die Mitglieder der Sch\u00fctzenbruderschaft zu:<\/p>\n<ol>\n<li>Bekenntnis des Glauben durch\n<ol>\n<li>Eintreten f\u00fcr die katholischen Glaubensgrunds\u00e4tze und deren Verwirklichung. Im Geiste der \u00d6kumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der Bruderschaft die gleichen Rechte und Pflichten.<\/li>\n<li>Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Br\u00fcderlichkeit.<\/li>\n<li>Werke christlicher N\u00e4chstenliebe.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung caritativer Aktionen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Schutz der Sitte durch\n<ol>\n<li>Eintreten f\u00fcr christliche Sitte und Kultur im privaten und \u00f6ffentlichen Leben.<\/li>\n<li>Gestaltung echter br\u00fcderlicher Geselligkeit.<\/li>\n<li>Erziehung zu k\u00f6rperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schie\u00dfsport.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Liebe zur Heimat und zum Vaterland\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Dienst f\u00fcr das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem B\u00fcrgersinn.<\/li>\n<li>T\u00e4tige Nachbarschaftshilfe.<\/li>\n<li>Pflege der geschichtlichen \u00dcberlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem des dem Sch\u00fctzenwesen eigent\u00fcmlichen Schie\u00dfspiels (K\u00f6nigsschie\u00dfen) und Fahnenschwenkens.<\/li>\n<li>Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.<\/li>\n<li>Pflege der Spielmanns- und Tambourcorpsmusik.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Die Sch\u00fctzenbruderschaft widmet sich im besonderen\n<ol>\n<li>der Jugendpflege,<\/li>\n<li>der Pflege, F\u00f6rderung und Durchf\u00fchrung des Schie\u00dfsports,<\/li>\n<li>der Pflege des Brauchtums und des historischen Schie\u00dfspiels,<\/li>\n<li>der F\u00f6rderung und dem Erhalt des historischen Fahnenschwenkens.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h1>\n<ol>\n<li>Die Sch\u00fctzenbruderschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige und kirchliche Zwecke, im Sinne des Abschnittes &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (AO).<\/li>\n<li>Die Sch\u00fctzenbruderschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel der Sch\u00fctzenbruderschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedschaft<\/h1>\n<ol>\n<li>Mitglied k\u00f6nnen Personen christlicher Konfession werden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, unbescholten und bereit sind, sich zu dieser Satzung und damit zum Statut des Bundes zu verpflichten.\n<ol>\n<li>Mit der Aufnahme in die Bruderschaft und durch die Annahme dieser Satzung verpflichten sich die Mitglieder auf die christlichen Grunds\u00e4tze des Bundes und zur christlichen Lebenshaltung.<\/li>\n<li>Nichtkatholische Mitglieder verpflichten sich mit der Aufnahme in die Sch\u00fctzenbruderschaft grunds\u00e4tzlich auf deren christliche Grunds\u00e4tze.<\/li>\n<li>Personen, die keiner christlichen Konfession angeh\u00f6ren, k\u00f6nnen im Einzelfall nach einer eingehenden Pr\u00fcfung gem\u00e4\u00df dem Beschluss der Bundesvertreterversammlung des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. vom 12. M\u00e4rz 2017, der als Anlage 1 und Bestandteil der Satzung beigef\u00fcgt ist, aufgenommen werden, sofern sie sich zu den christlichen Zielen der Bruderschaft und des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften glaubhaft bekennen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Das Gesuch um Aufnahme ist an den\/die 1. Brudermeister\/-in zu richten. \u00dcber die Aufnahme beschlie\u00dft zuerst der Vorstand, der dann die Entscheidung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung \u00fcberl\u00e4sst.Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Antrag mit Genehmigung des\/der Erziehungsberechtigten zu stellen.Alle Bewerberinnen und Bewerber sollen ihren Wohnsitz innerhalb der St. Achatius\u2013Kirchengemeinde haben. \u00dcber Ausnahmen entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Das ausscheidende Mitglied hat auf das Verm\u00f6gen der St. Achatius\u2013Sch\u00fctzenbruderschaft keinen Anspruch. Auch ein Anspruch auf Auseinandersetzung steht ihm nicht zu.Der Beitrag f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr ist sp\u00e4testens beim Ausscheiden zu zahlen.<\/li>\n<li>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem\/der 1. Brudermeister\/-in zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn dazu ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen der Bruderschaft oder des Bundes sch\u00e4digt, oder wenn es mit dem Beitrag mehr als ein Jahr im R\u00fcckstand bleibt. \u00dcber den Ausschluss entscheidet zuerst der Vorstand, der dann die Entscheidung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit \u00fcberl\u00e4sst.<br \/>\nDem Mitglied ist vorher das rechtliche Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren. Ein ausgeschlossenes Vorstandsmitglied scheidet mit der Rechtswirksamkeit der Ausschlussentscheidung aus seinem Amt aus. Bis zur Rechtswirksamkeit ist es vom Amt suspendiert.Gegen die Entscheidung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung hat das ausgeschlossene Mitglied das Recht der Beschwerde an das Schiedsgericht des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft<\/h1>\n<p>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen sowie sich an den Veranstaltungen zu beteiligen, soweit die Beteiligung vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung zur Pflicht gemacht wird.<\/p>\n<p>Mitglieder, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<p>An kirchlichen Veranstaltungen der St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft sowie am Begr\u00e4bnis eines Mitglieds sollen sich alle Mitglieder beteiligen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat nach einj\u00e4hriger Mitgliedschaft und nach Vollendung des 18. Lebensjahres das Recht auf den Prinzenschuss und nach Vollendung des 21. Lebensjahres und nach vierj\u00e4hriger Mitgliedschaft das Recht auf den K\u00f6nigsschuss.<\/p>\n<h1>\u00a7 6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jungsch\u00fctzinnen und Jungsch\u00fctzen<\/h1>\n<p>Jugendliche k\u00f6nnen vom 6. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr in einer Jungsch\u00fctzen\u00adabteilung zusammengefasst werden. Die Rechte der Sch\u00fctzenjugend ergeben sich aus dem Bundesstatut der St. Sebastianus Sch\u00fctzenjugend im Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V.<\/p>\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte der Jungsch\u00fctzenabteilung k\u00f6nnen auch \u00fcber das 27. Lebensjahr hinaus ein Amt versehen.<\/p>\n<p>Jungsch\u00fctzinnen und Jungsch\u00fctzen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind nicht beitragspflichtig und nicht stimmberechtigt. Sie nehmen beratend an der Mitgliederversammlung teil.<\/p>\n<p>Jungsch\u00fctzinnen und Jungsch\u00fctzen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen den halben Mitgliedsbeitrag und sind stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Mit Beginn des 19. Lebensjahres werden die Jungsch\u00fctzinnen und Jungsch\u00fctzen vollberechtigte Mitglieder.<\/p>\n<h1>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ehrenmitglieder<\/h1>\n<p>Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Bruderschaft au\u00dfergew\u00f6hnliche Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, die volle Mitgliedsrechte haben, aber von den Mitgliedspflichten befreit sind.<\/p>\n<h1>\u00a7 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Organe der St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft<\/h1>\n<p>Organe der St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliederversammlung<\/h1>\n<p>J\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im Januar, ist die ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen bei Bedarf einberufen werden. Eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Zehntel der Mitglieder dieses unter Angabe der Gr\u00fcnde schriftlich beim\/bei der 1. Brudermeister\/-in beantragt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom\/von der 1. Brudermeister\/-in, im Falle seiner\/ihrer Verhinderung von seinem\/seiner bzw. ihrem\/ihrer Stellvertreter\/-in, einberufen und geleitet.<\/p>\n<p>Zur Mitgliederversammlung ist mindestens eine Woche vorher einzuladen.<\/p>\n<p>Die Einladung erfolgt entweder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u00a0a) schriftlich per Email oder Brief<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) durch Ver\u00f6ffentlichung des Versammlungstermins in den Tageszeitungen \u201eWestfalen-Blatt\u201c und \u201eNeue Westf\u00e4lische\u201c und\/oder im \u201eStadtanzeiger\u201c Schlo\u00df Holte-Stukenbrock.<\/p>\n<p>Sofern dabei die Tagesordnung nicht mit bekanntgegeben wurde, ist diese unter Wahrung der Einberufungsfrist von mindestens einer Woche auf der Homepage der Sch\u00fctzenbruderschaft zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist schriftlich abzustimmen.<\/p>\n<p>Zur Annahme des Beschlusses ist die einfache Stimmenmehrheit gen\u00fcgend und erforderlich, soweit nicht diese Satzung anderes bestimmt.<\/p>\n<h1>\u00a7 10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h1>\n<p>Aufgabe der Mitgliederversammlung ist<\/p>\n<ol>\n<li>Wahl des Vorstandes und von zwei Kassenpr\u00fcfern\/-innen,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Jahresrechnung und den Haushaltsplan,<\/li>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer\/-innen,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes nach Rechnungslegung,<\/li>\n<li>Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung,<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung der Bruderschaft,<\/li>\n<li>Ausschluss von Mitgliedern gem. \u00a7 4 Nr. 5 Satz 1 bis 3.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur \u00c4nderung der Satzung und zur Aufl\u00f6sung der St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft ist die Anwesenheit von 2\/3 der Mitglieder und eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Sind in der Mitgliederversammlung, die \u00fcber die Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung entscheiden soll, nicht 2\/3 der Mitglieder anwesend, so ist eine neue Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats einzuberufen, die in jedem Falle beschlussf\u00e4hig ist. Der Beschluss bedarf auch in diesem Falle einer 3\/4 Stimmenmehrheit der in der neuen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und von dem\/der 1. Brudermeister\/-in oder seinem\/seiner bzw. ihrem\/ihrer Stellvertreter\/-in und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/-in zu unterzeichnen.<\/p>\n<h1>\u00a7 11\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstand<\/h1>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<ol>\n<li>den aus der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Personen:\n<ul>\n<li>1. Brudermeister\/-in<\/li>\n<li>Stellvertretende\/-r Brudermeister\/-in<\/li>\n<li>Oberst (m\/w\/d), Hauptmann (m\/w\/d)<\/li>\n<li>1. Kassenwart\/-in, 2. Kassenwart\/-in<\/li>\n<li>1. Schriftf\u00fchrer\/-in, 2. Schriftf\u00fchrer\/-in<\/li>\n<li>F\u00e4hnrich\/-in, Zeremonienmeister\/-in<\/li>\n<li>Schie\u00dfmeister\/-in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>den geborenen Mitgliedern:\n<ul>\n<li>Geistlicher Pr\u00e4ses: Der Pfarrer der St. Achatius-Pfarre in Schlo\u00df Holte-Stukenbrock oder ein von ihm zu benennender Priester<\/li>\n<li>der\/die im Gesch\u00e4ftsjahr amtierende K\u00f6nig\/-in<\/li>\n<li>den Vertretern\/-innen der eigenst\u00e4ndigen Abteilungen,<br \/>\nzur Zeit der Festlegung der Satzung ist dies die Jungsch\u00fctzenabteilung mit seinem\/seiner Jungsch\u00fctzenmeister\/-in oder seinem\/seiner bzw. ihrem\/ihrer Vertreter\/-in<\/li>\n<li>der\/die 1. Vorsitzende eines F\u00f6rdervereins oder seinem\/seiner bzw. ihrem\/ihrer Vertreter\/-in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die zu w\u00e4hlenden Mitglieder des Vorstandes werden auf 2 Jahre gew\u00e4hlt. Der gew\u00e4hlte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt die Ersatzwahl f\u00fcr den Rest der Amtszeit in der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Wahl zu einem zum gesetzlichen Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB geh\u00f6renden Vorstandsamt oder einem anderen Amt mit besonderer, f\u00fcr die Ausrichtung der Bruderschaft im Sinne von \u00a7 2 inhaltlicher Verantwortung, insbesondere Oberst (m\/w\/d), Hauptmann (m\/w\/d), F\u00e4hnrich\/-in und Zeremonienmeister\/-in, \u00a0ist die Mitgliedschaft der betreffenden Person in einer christlichen Kirche. Die weiteren mit Vorstands-, Beirats- oder Leitungsfunktionen betrauten Personen sollen ebenfalls Mitglied einer christlichen Kirche sein.<\/p>\n<p>Die eigenst\u00e4ndigen Abteilungen kennzeichnen sich durch ein eigenes Statut, das der Satzung der Sch\u00fctzenbruderschaft nicht widersprechen darf, und einem eigenem Vorstand.<\/p>\n<h1>\u00a7 12\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesetzlicher Vorstand<\/h1>\n<p>Der\/Die 1. Brudermeister\/-in, der\/die Stellvertretende Brudermeister\/-in, der\/die Kassenwart\/-in und der\/die Schriftf\u00fchrer\/-in bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/p>\n<p>Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes sind befugt, die Bruderschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich zu vertreten. Rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen der Bruderschaft werden von zwei Mitgliedern des gesetzlichen Vorstandes abgegeben.<\/p>\n<h1>\u00a7 13\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufgaben des Vorstandes<\/h1>\n<p>Aufgaben des Vorstandes sind die<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte,<\/li>\n<li>Rechnungslegung \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Aufstellung eines Haushaltsplanes,<\/li>\n<li>Erstattung der T\u00e4tigkeitsberichte,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Ausschluss eines Mitgliedes mit einfacher Mehrheit,<\/li>\n<li>Wahl der Delegierten f\u00fcr Organe des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzen\u00adbruder\u00adschaften und seiner Untergliederungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Vorstandssitzungen werden von dem\/der 1. Brudermeister\/-in, im Falle seiner\/ihrer Verhinderung von dem\/der stellvertretenden Brudermeister\/-in, einberufen und geleitet. Die Beschl\u00fcsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und von dem\/der 1. Brudermeister\/-in oder seinem\/ihrem bzw. seiner\/ihrer Stellvertreter\/-in und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/-in zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Der\/Die <strong>Schie\u00dfmeister\/-in <\/strong>organisiert das Brauchtumsschie\u00dfen und das sportliche Schie\u00dfen der Sch\u00fctzenbruderschaft und tr\u00e4gt hierf\u00fcr &#8211; unbeschadet der Verantwortung des gesetzlichen Vorstandes &#8211; die gesetzliche Verantwortung. Ihm\/Ihr obliegt die Pflege und sorgf\u00e4ltige Verwahrung der Schusswaffen (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen). Er\/Sie tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Schie\u00dfsports. Pokale und sonstige Gegenst\u00e4nde werden von ihm\/ihr verwaltet. Zum\/Zur Schie\u00dfmeister\/-in sollte nur gew\u00e4hlt werden, wer die erforderlichen Qualifikationen besitzt.<\/p>\n<h1>\u00a7 14\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kassenpr\u00fcfer\/-innen<\/h1>\n<p>Die von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Kassenpr\u00fcfer\/-innen sollen Mitglieder der Bruderschaft sein. Sie pr\u00fcfen die F\u00fchrung der Kassenb\u00fccher, die Best\u00e4nde, Verm\u00f6gensanlagen und Belege. Zur Jahresrechnungslegung des 1. Kassenwartes\/der 1. Kassenwartin geben sie den Pr\u00fcfungsbericht.<\/p>\n<h1>\u00a7 15\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Festveranstaltungen<\/h1>\n<p>Die Bruderschaft feiert allj\u00e4hrlich das Patronatsfest im Kreise der Mitglieder und das Sch\u00fctzenfest als gro\u00dfe \u00f6ffentliche Veranstaltung, wie es seit alters Brauch ist. Der Festausschuss nimmt an der Vorstandsversammlung vor dem K\u00f6nigsschie\u00dfen teil.<\/p>\n<h1>\u00a7 16\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kirchliche Veranstaltungen<\/h1>\n<p>Die Bruderschaft beteiligt sich an folgenden kirchlichen Veranstaltungen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Begleitung des Allerheiligsten bei allen vorkommenden Prozessionen,<\/li>\n<li>Sch\u00fctzenmesse am Tag der ordentlichen Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Sch\u00fctzenmesse am Tag des Patronatsfestes,<\/li>\n<li>Sch\u00fctzenmesse zum Auftakt des Sch\u00fctzenfestes,<\/li>\n<li>Sch\u00fctzenmesse am Sch\u00fctzenfestmontag,<\/li>\n<li>Sch\u00fctzenmesse mit Kranzniederlegung des Volkstrauertages,<\/li>\n<li>Sch\u00fctzenmesse mit Treuegel\u00f6bnis am Christus-K\u00f6nigsfest oder am darauffolgenden ersten Adventswochenende<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Bruderschaft l\u00e4sst allj\u00e4hrlich zwei Hoch\u00e4mter halten; das eine f\u00fcr die verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft, das andere f\u00fcr die lebenden Mitglieder der Bruderschaft.<\/p>\n<p>Die Bruderschaft beteiligt sich an Veranstaltungen und Einrichtungen ihrer Pfarre (z. B. Caritas und Pfarrgemeinderat).<\/p>\n<h1>\u00a7 17\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Begr\u00e4bnisordnung<\/h1>\n<p>F\u00fcr jedes verstorbene Mitglied l\u00e4sst die Bruderschaft eine hl. Messe lesen, an der die Mitglieder m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig teilnehmen sollen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sollen am Begr\u00e4bnis eines Sch\u00fctzenbruders\/einer Sch\u00fctzenschwester in Tracht teilnehmen unter Voranf\u00fchrung der Bruderschaftsfahne.<\/p>\n<h1>\u00a7 18\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sportschie\u00dfen<\/h1>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaft pflegt und f\u00f6rdert das sportliche Schie\u00dfen nach den Bestimmungen der Sportordnung des Bundes. Die Sch\u00fctzenbruderschaft gew\u00e4hrt dem Bund in Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen als anerkannter Schie\u00dfsportverband alle erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechte.<\/p>\n<h1>\u00a7 19\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kunst und Kultur<\/h1>\n<p>Der Vorstand hat dar\u00fcber zu wachen, dass die alten Besitzt\u00fcmer der Bruderschaft, die Kunstwert haben, insbesondere das K\u00f6nigssilber, Urkunden und Protokollb\u00fccher, sorgf\u00e4ltig und sicher aufbewahrt werden.<\/p>\n<p>Die Bruderschaft beteiligt sich an der Pflege christlicher und geschichtlicher Kultur der Heimat.<\/p>\n<h1>\u00a7 20\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soziale F\u00fcrsorge<\/h1>\n<p>Die Bruderschaft sch\u00fctzt ihre Mitglieder durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Mitglieder verpflichten sich zur Hilfeleistung in Notf\u00e4llen.<\/p>\n<p>Armen oder in Not geratenen Mitgliedern muss der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Niemand darf von der Mitgliedschaft abgewiesen oder ausgeschlossen werden, weil er arm oder bed\u00fcrftig ist.<\/p>\n<h1>\u00a7 21\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufl\u00f6sung der Bruderschaft<\/h1>\n<p>\u00dcber die Aufl\u00f6sung der Bruderschaft entscheidet eine Mitgliederversammlung, in der 2\/3 aller Mitglieder anwesend sein m\u00fcssen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen. Sind nicht 2\/3 der Mitglieder anwesend, so ist innerhalb eines Monats nach der Mitgliederversammlung eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die in jedem Falle beschlussf\u00e4hig ist. Auch in diesem Falle ist eine 3\/4 Stimmenmehrheit der in der neuen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder f\u00fcr den Aufl\u00f6sungsbeschluss erforderlich. Die Bruderschaft ist ohne Beschlussfassung aufzul\u00f6sen, wenn die Zahl der Mitglieder unter 7 sinkt.<\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die St. Achatius-Pfarre in Schlo\u00df Holte-Stukenbrock. Diese soll das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zu gemeinn\u00fctzigen und mildt\u00e4tigen Zwecken verwenden, jedoch Sachwerte, wie Fahnen, K\u00f6nigssilber, Degen und Gewehre sowie Urkunden und Protokollb\u00fccher aufbewahren. \u00dcber das Verm\u00f6gen ist ein Inventarverzeichnis zu erstellen und dem zust\u00e4ndigen Bischof zu \u00fcbergeben. Im Falle der Neugr\u00fcndung einer Bruderschaft in der Pfarre mit gleicher Zielsetzung sollte die Pfarre das Verm\u00f6gen an die neugegr\u00fcndete Bruderschaft herausgeben.<\/p>\n<h1>\u00a7 22\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schiedsgericht<\/h1>\n<p>Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und der Bruderschaft bzw. zwischen Mitgliedern untereinander sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dieses nicht m\u00f6glich ist, ist das Schiedsgericht beim Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, sich direkt an das Schiedsgericht des Bundes zu wenden.<\/p>\n<p>Die Schiedsgerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. ist in der Fassung vom 10.10.2021 Bestandteil der Satzung der Sch\u00fctzenbruderschaften und f\u00fcr diese und deren Mitglieder verbindlich.<\/p>\n<h1>\u00a7 23\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Datenschutzerkl\u00e4rung<\/h1>\n<ol>\n<li><u>Datenspeicherung und Verarbeitung<\/u> <u><br \/>\n<\/u>Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft Stukenbrock-Senne seine\/ihre Adresse und sein\/ihr Alter auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV\u2013System des Kassenwarts\/der 1. Kassenwartin gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt. Sonstige Informationen und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein grunds\u00e4tzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind (z. B. Speicherung von Telefonnummern und Mailadressen einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.<\/li>\n<li><u>Pressearbeit<br \/>\n<\/u>Die St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft Stukenbrock-Senne informiert die Tagespresse sowie die lokalen Zeitungen und Zeitschriften \u00fcber Turnierergebnisse und besondere Ereignisse (K\u00f6nigsschuss u. a.). Diese Informationen werden gegebenenfalls zus\u00e4tzlich auf der Internetseite des Vereins in Text- und Bildform ver\u00f6ffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand dieser Ver\u00f6ffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Ver\u00f6ffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Internetseite des Vereins entfernt.<\/li>\n<li><u>Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder<\/u> <u><br \/>\n<\/u>Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchf\u00fchrung und die Ergebnisse von Schie\u00dfturnieren sowie Feierlichkeiten bekannt. Dabei k\u00f6nnen personenbezogene Mitgliederdaten ver\u00f6ffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand einer solchen Ver\u00f6ffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Ver\u00f6ffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Verbandsturnieren und Vereinsturnierergebnissen. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgeh\u00e4ndigt, die im Verein eine besondere Funktion (z. B. Schie\u00dfmeister\/-in) aus\u00fcben, welche die Kenntnisse der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er\/sie die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Rechte ben\u00f6tigt, h\u00e4ndigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.<\/li>\n<li><u>Weitergabe von Mitgliedsdaten an die Bundesorganisation<br \/>\n<\/u>Falls die Sch\u00fctzenbruderschaft als Mitglied des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften, Am Kreispark 22, 51379 Leverkusen-Opladen verpflichtet wird ihre Mitglieder an den Bundesverband zu melden, dann werden die erforderlichen Daten unter Ber\u00fccksichtigung der Datenschutzgesetze \u00fcbermittelt. Diese dienen der genauen namentlichen Mitgliedermeldungen und der Pr\u00fcfung von Ehrungen und Auszeichnungen durch den Bundesverband.<\/li>\n<li><u>Aufbewahrungsfrist von Mitgliederdaten<br \/>\n<\/u>Beim Austritt werden die Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gel\u00f6scht. Die St. Achatius Sch\u00fctzenbruderschaft Stukenbrock-Senne speichert jedoch bei verdienstvollen Mitgliedern die Daten des Mitglieds zur F\u00fchrung ihrer Vereinschronik. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die der Kassenverwaltung betreffen, werden gem\u00e4\u00df der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Best\u00e4tigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 24\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Inkrafttreten<\/h1>\n<p>Diese Satzung wurde auf der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 13.1.2024 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<\/p>\n<p>Schlo\u00df Holte-Stukenbrock, den 13.1.2024<\/p>\n<p>Frank Hachmann\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Michael Schniedermann<\/p>\n<ol>\n<li>Brudermeister\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h1><strong>Anlage 1<\/strong><\/h1>\n<p><strong>Beschluss der Bundesvertreterversammlung vom 12. M\u00e4rz 2017:<\/strong><\/p>\n<p>Aus der Kirche ausgetretene Getaufte oder Nichtchristen (auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften) k\u00f6nnen nach eingehender Pr\u00fcfung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung in eine Bruderschaft aufgenommen werden. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass sich die Bewerber um die Mitgliedschaft zu den christlichen Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften bekennen und ihr Bekenntnis glaubhaft machen. Die Einzelfallpr\u00fcfung setzt ein offenes und ehrliches Aufnahmegespr\u00e4ch voraus, in das m\u00f6glichst auch der Pr\u00e4ses oder ein geistlicher Begleiter der Bruderschaft einbezogen wird. F\u00fchrt die Einzelfallentscheidung zur Aufnahme in die Bruderschaft, ist die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten gegeben. Das bezieht die M\u00f6glichkeit mit ein, auf allen Ebenen des Bundes die K\u00f6nigsw\u00fcrde zu erringen. Einschr\u00e4nkungen bestehen allerdings f\u00fcr \u00c4mter mit besonderer, auch inhaltlicher Verantwortung (gesetzlicher Vorstand gem. \u00a7 26 BGB einer Bruderschaft sowie alle Vorstands\u00e4mter auf Bezirks-, Di\u00f6zesan- und Bundesebene). Hier ist die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer christlichen Kirche Grundvoraussetzung.<\/p>\n<hr \/>\n<h1>Anhang zur Satzung der St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft<\/h1>\n<p>Der\/Die 1. Brudermeister\/-in ist der\/die Leiter\/-in der Bruderschaft. Er\/Sie beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen.<\/p>\n<p>Der\/Die Stellvertretende Brudermeister\/-in vertritt den\/die 1. Brudermeister\/-in im Falle seiner\/ihrer Verhinderung.<\/p>\n<p>Der Herr\/Die Frau Oberst organisiert und leitet die Aufz\u00fcge der Bruderschaft in der \u00d6ffentlichkeit. Im Falle seiner\/ihrer Verhinderung \u00fcbernimmt der Herr\/die Frau Hauptmann dessen Aufgaben.<\/p>\n<p>Der\/Die 1. Kassenwart\/-in ist f\u00fcr das Finanzwesen der Bruderschaft verantwortlich. Er\/Sie hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen und die Belege zu verwahren. Er\/Sie hat den Jahresbeschluss zu erstellen und Rechnung zu legen. Er\/Sie stellt den Vorschlag f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr auf. Er\/Sie stellt die Zahlungsanweisungen aus, die vom\/von der 1. Brudermeister\/-in gegenzuzeichnen sind. Er\/Sie verwahrt die Sachwerte der Bruderschaft. Geldmittel sind bankm\u00e4\u00dfig anzulegen. Das K\u00f6nigssilber und sonstige bedeutende Sachwerte sind m\u00f6glichst in einem Banksafe zu bewahren.<\/p>\n<p>Der\/Die 2. Kassenwart\/-in vertritt den\/die 1. Kassenwart\/-in im Falle seiner\/ihrer Verhinderung und unterst\u00fctzt ihn\/sie in seinen\/ihren Aufgaben.<\/p>\n<p>Dem\/Der Schriftf\u00fchrer\/-in obliegt das Schriftwesen der Bruderschaft. Er\/Sie f\u00fchrt und verwahrt das gesamte Schriftwerk. Er\/Sie fertigt Protokolle \u00fcber die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Zumindest die Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse sind in einem fortlaufend gef\u00fchrten Protokollbuch einzutragen.<\/p>\n<p>Der\/Die <strong>Schie\u00dfmeister\/-in <\/strong>organisiert das Brauchtumsschie\u00dfen und das sportliche Schie\u00dfen der Sch\u00fctzenbruderschaft und tr\u00e4gt hierf\u00fcr &#8211; unbeschadet der Verantwortung des gesetzlichen Vorstandes &#8211; die gesetzliche Verantwortung. Ihm\/Ihr obliegt die Pflege und sorgf\u00e4ltige Verwahrung der Schusswaffen (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen). Er\/Sie tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Schie\u00dfsports. Pokale und sonstige Gegenst\u00e4nde werden von ihm\/ihr verwaltet. Zum\/Zur Schie\u00dfmeister\/-in sollte nur gew\u00e4hlt werden, wer die erforderlichen Qualifikationen besitzt.<\/p>\n<p>Der\/Die Jungsch\u00fctzenmeister\/-in organisiert und f\u00fchrt die Sch\u00fclersch\u00fctzen\/-innen und die Jungsch\u00fctzen\/-innen der Bruderschaft. Er\/Sie vertritt deren Interessen im Vorstand und in der Mitgliederversammlung. Er\/Sie tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Sch\u00fclersch\u00fctzen\/-innen und die Jungsch\u00fctzen\/-innen.<\/p>\n<p>Der Festausschuss setzt sich aus den Offizieren\/-innen \u2013 die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren \u2013 und den Unteroffizieren\/-innen zusammen.<\/p>\n<p><strong>Dieser Anhang ist nicht Bestandteil der Satzung.<\/strong><\/p>\n<p>Beschlossen und genehmigt in der Mitgliederversammlung am 13.01.2024<\/p>\n<p>Schlo\u00df Holte-Stukenbrock, den 13. Januar 2024<\/p>\n<p>Gez. Frank Hachmann \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gez. Michael Schniedermann<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Sch\u00fctzenbruderschaft Stand 13.1.2024 mit Anhang im PDF-Format \u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen: St. Achatius-Sch\u00fctzenbruderschaft Stukenbrock-Senne e. V. 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