Alle Beiträge von Frank Hachmann

Öffnungszeiten Bücherei Senner-Lesequelle

Die Bücherei Senner-Lesequelle ist  ab dem 12.05.2020  wieder jeden Dienstag von 16.30  bis 17.30 Uhr  geöffnet.

Für den Besuch der Senner-Lesequelle gelten die folgenden Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit Corona:

  • Maximal 1 Person oder eine Familie eines Hausstands dürfen sich in der Bücherei aufhalten.
  • Ein Mindestabstand von zwei Metern muss eingehalten werden. Das Büchereiteam regelt vor Ort den Zugang.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist wünschenswert.

Das Büchereiteam freut sich auf ein Wiedersehen.

Wir dürfen wieder Gottesdienste feiern

Ab Samstag den 2. Mai 2020 gibt es wieder regelmäßige  Gottesdienste in Stukenbrock-Senne.
Samstags und Donnerstags jeweils um 18:30 Uhr – zwar mit Auflagen –aber als ersten Schritt in die Normalität.

Die max. Teilnehmerzahl für Stukenbrock-Senne ist vom Ordnungsamt auf 30 Personen  begrenzt worden.

Rahmenbedingung

für öffentliche Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie im Pastoralem Raum “Am Ölbach”

  1.  Grundsätzlich gelten die Rahmenbedingungen für das Erzbistum vom 22.04.2020
    (siehe dazu auch die Aushänge an der Infowand vor der Kirche)
  2. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,50m
  3. Alle geltenden Bestimmungen für Ansammlung in geschlossenen Räumen sind maßgeblich.
    Dies bedeutet für unsere Kirchen  je nach Größe zwischen 40-70 Personen mit dem Priester / zwei Ministranten / dem Organisten / dem Lektor und dem Küster.
  4. Die Sitzplätze sind ausgewiesen und berücksichtigen die Mindestabstandsregel von 1,50m.
    Nur dort dürfen Sie sitzen!
  5. Die Kirche wird vor und nach dem Gottesdienst bestmöglich durchlüftet.
  6. Es erfolgt die Benutzung des eigenen Gesangbuches. Es werden keine Gesangbücher vorgehalten.
  7. Die Kommunionausteilung übernimmt der Zelebrant. Der Kommuniongang erfolgt einreihig, mittig über den Hauptgang unter Einhaltung der Abstandregel 1,5m zum Altarraum.
  8. Auf eine Mundkommunion muss bis auf weiteres verzichtet werden.
  9. Die Weihwasserbecken bleiben entleert.
  10. Die Körbe für die Kollekte befinden sich am Ausgang, es erfolgt keine Reihenkollekte.
  11. Verlassen wird der Kirchenraum, unter Einhaltung der Abstandsregel, über die entsprechend gekennzeichneten Seitenausgänge.
  12. Nach dem Gottesdienst ist das Gelände direkt zu verlassen – hier gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung (nicht mehr als 2 Personen, es sei denn es sind Personen mit gleichem Hausstand)

Es sind jeweils mindestens 2 Ordner anwesend, die bei Unklarheiten angesprochen werden können.

Die Geistlichen des Pastoralen Raumes.

Corona-Verordnungen des Landes NRW

Erlasse und Verordnungen des Landes NRW:

Für uns als Verein wichtige Passagen:
§ 3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten

(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:

  1. …, Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),   …

(2) …

(3) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. ….

§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen

(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Für Zusammenkünfte und Ansammlungen gilt § 12.

(2) ….

(3) … zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.

(4) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, … haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

(5) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.

§ 12 Zusammenkünfte, Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum

(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind:

  1. Verwandte in gerader Linie …
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft.

Absage Vogelschießen und Schützenfest

Meine lieben Schützenbrüder und -schwestern, Familien, Nachbarn und Freunde,

aufgrund der Corona-Krise gelten bis zum 19. April 2020 kontaktreduzierende Maßnahmen des Landes NRW, die unser öffentliches Leben aktuell stark einschränken.
Die Experten gehen davon aus, dass der Höhepunkt der Infektionswelle noch nicht erreicht ist.

Per Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 hat die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock alle öffentlichen Veranstaltungen ab 50 Personen bis einschließlich 30. April 2020 untersagt.

In Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt SHS kann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen weiter verlängert oder nur Stück für Stück gelockert werden. Dies ist abhängig von der Entwicklung der Fallzahlen in den nächsten Tagen/Wochen.

(Groß-)Veranstaltungen werden im Mai höchst wahrscheinlich noch nicht möglich sein.

Der Vorstand der St. Achatius Schützenbruderschaft hat sich aufgrund der aktuellen Lage und zum Schutz unserer Mitmenschen dazu entschlossen, das Vogelschießen am 1. Mai und das Schützen­fest, welches für den 16., 17. und 18. Mai geplant war, abzusagen.

Wir hoffen, Euch im nächsten Jahr zu unserem 100jährigen Jubiläum der St. Achatius Schützen­bruder­schaft vom 15.-17. Mai 2021 wieder begrüßen zu dürfen. Aus Anlass des Jubiläums werden wir einen zusätzlichen Festabend am Mittwoch den 12. Mai vor Christi Himmelfahrt veranstalten.

Bleibt bitte gesund!
Mit herzlichen Schützengruß

Frank Hachmann
1. Brudermeister

SHS, den 1. April 2020

Pressebericht:

Schützen sagen Danke

Fahnenschmuck für die Tageshelden 2020 in der Corona-Krise • Aufruf zum Hissen der Ortsfahnen von Karsamstag bis Ostermontag

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder

im Diözesanverband Paderborn. Aus einer Idee aus Borgentreich-Bühne ist eine Aktion entstanden, der sich nun auch der Diözesanverband Paderborn und viele weitere Schützenvereinigungen und -bünde wie der Kreisschützenbund Büren oder der Kreisschützenbund Olpe angeschlossen haben:

Signalisiert durch Hissen der Orts-/Schützenfahnen von Karsamstag bis Ostermontag, dass wir auch in diesen besonderen Zeiten einen Grund zum Feiern haben.

Denn jede Schützenfahne ist auch eine Kirchenfahne – und das Osterfest ist ein Grund zum Feiern!

Wir wünschen Euch und Euren Familien ein frohes und friedliches Osterfest – und bleibt alle gesund.

Diözesanvorstand Paderborn

Auch wir, die St.Achatius Schützenbruderschaft Stukenbrock-Senne, beteiligt sich  an der Aktion!

Auch von unserer Seite wünschen wir Euch und Euren Familien ein frohes Osterfest!

 

Ostern 2020 in Stukenbrock-Senne

Das aktuelle Versammlungsverbot beeinträchtigt auch unser Gemeindeleben zu Ostern 2020 in einer nie erlebten Art und Weise.

Zum diesjährigen Osterfest wird es seitens der St. Achatius Kirchengemeinde in Stukenbrock-Senne folgende Regeln und Aktivitäten geben:

Unsere Pfarrkirche wird zu folgenden Zeiten geöffnet sein (geöffnet ist auch das schmiedeeiserne Gitter).

  • Palmsonntag von 10:00 – 12:00 Uhr, (gesegnete Palmzweige liegen aus und können mitgenommen werden)
  • Gründonnerstag von 17:00 – 18:00 Uhr, (Stille Anbetung in der Kirche)
  • Karfreitag von 10:00 – 12:00 Uhr und am Nachmittag   von 15:00 – 16:00 Uhr (für persönliche Gebete)
  • Ostersonntag von 10:00 – 12:00 Uhr (die Osterkerze wird in einer stillen Feier gesegnet)
  • Ostermontag  von 10:00 – 12:00 Uhr (für persönliche Gebete)

Am Ostersonntag, nach der stillen Segnung der Osterkerze, besteht die Möglichkeit  Osterlichter an der eigenen Haustür in Stukenbrock-Senne in Empfang zu nehmen.  Die Verteilung erfolgt durch ehrenamtliche Gemeindemitglieder. Hierfür benötigen wir jedoch eine kurze Anmeldung (per Telefon od. E-Mail) bis Karfreitag um 18:00 Uhr.

Anmeldungen nehmen entgegen:

  • Willi Franz,                                         Tel.  05257 4540,              wilhelm-franz@teleos-web.de
  • Annegret Schapöhler,                  Tel. 05257 2171                 schapoehler@t-online.de
  • Robert Janus,                                   Tel. 05257 936701            webmaster@robeert-janus.de
  • Gaby Erichsmeier,                          Tel. 05257 3101                 erichsmeier@web.de
  • Hermann-Josef Brummelte,      Tel. 05257 5757                 hermann-josef.brummelte@t-online.de

Wir möchten auch während der Öffnungszeiten  der Kirche um Einhaltung der persönlichen Abstandsregelungen bitten.

Bitte bleibt alle gesund…,

Für den Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand von St. Achatius Stukenbrock-Senne

Willi Franz und Hermann-Josef Brummelte

Coronavirus: Stadt untersagt bis Ende April alle Versammlungen

Corona-Virus COVID19 – Aktuelle Informationen der Stadt SHS
Facebookseite der Stadt SHS
Maßnahmen der Stadt SHS

Pressemitteilung des Bürgermeisters vom 23.3.2020

Erlass des Stadt SHS:

Erlass des Landes NRW

Presseberichte:

Gemeine Hövelhof:

Die Gemeinde Hövelhof sagt bis zu den Sommerferien alle öffentlichen Veranstaltungen einschließlich der großen Volksfeste mindestens bis zum Beginn der Sommerferien Ende Juni ab.

Aktuell  betroffene/abgesagte  Veranstaltungen unserer Bruderschaft:

  • Frühjahrsputz am 4.4.
  • Osterfeuer
  • Gottesdienste (Ostern, Palmsonntag, etc.) bis auf weiteres
  • Schieß- und Trainingsbetrieb (alle Altersklassen)
  • Maibaumfest Stukenbrock
  • Schützenfest Hövelhof (Gemeinde Hövelhof bis Ende Juni)

Vogelschießen und Schützenfest  sind noch in Klärung mit den offiziellen Stellen.
Aktuell ist davon auszugehen, dass eine Verlängerung der Einschränkungen erforderlich wird.
Hierzu soll die weitere Entwicklung in den nächsten 2 Wochen (bis Ende März) abgewartet werden.

Absage 27. Obristentag am 13.3.2020

Liebe Schützenbrüder, Liebe Schützenschwestern,

nach reiflichen Überlegungen sind wir, aufgrund der aktuellen Situation, zu dem Entschluss gekommen, den für Freitag geplanten Obristentag, in Stukenbrock-Senne, ersatzlos abzusagen.

Ersatzlos aus dem Grund, da heute niemand zeitliche Aussagen zum weiteren Verlauf machen kann und die Vermutung nahe liegt, dass ein neuer Termin erst in der kommenden Schützensaison erfolgen kann und damit so gut wie nicht realisierbar ist.

Notwendige, wichtige Informationen werden wir daher allen Vereinen in den nächsten 2-3 Wochen auf diesem Wege zukommen lassen.

Wir hoffen auf euer aller Verständnis und verbleiben mit herzlichem Schützengruß und den besten gesundheitlichen Wünschen

Gez.  David Steffens                                            Dieter Reichelt
– Bezirksbundesmeister –             – Bezirksgeschäftsführer –

Beerdigung Franz Bohnensteffen

Der Ehrenoberst unserer Nachbarbruderschaft Franz Bohnensteffen ist im Alter von 85 Jahren verstorben.
Die St. Achatius Schützenbruderschaft nimmt an der Beisetzung teil.

Die Schützen treffen sich am:

  • Dienstag 10.3.2020 um 14.15Uhr an der Friedhofskapelle in Stukenbrock

Ruhe in Frieden.